Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 31.08.1994

Rechtsprechung
   LG Dortmund, 17.08.1994 - 1 S 72/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4743
LG Dortmund, 17.08.1994 - 1 S 72/94 (https://dejure.org/1994,4743)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.08.1994 - 1 S 72/94 (https://dejure.org/1994,4743)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17. August 1994 - 1 S 72/94 (https://dejure.org/1994,4743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegenüber einer privaten Krankenversicherung auf anteilige Kostenübernahme für die Anschaffung eines Rollfiets; Hilfsmittel zur Erleichterung der allgemeinen Lebensführung eines Behinderten; Versorgung mit einem Rollstuhl als medizinische Notwendigkeit; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 4 Abs. 3
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines "Rollfiets"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 774
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1996 - 4 S 3208/94

    Beihilfe für die Anschaffung eines Rollfiets

    Unerheblich sei, daß der Rollstuhlboy nur unter Einschaltung Dritter genutzt werden könne und diesen die Pflege erleichtere (ebenso LG Dortmund, Urteil v. 17.8.1994, VersR 1995, 774, für den Bereich der privaten Krankenversicherung).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.08.1994 - 20 U 87/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,15551
OLG Hamm, 31.08.1994 - 20 U 87/94 (https://dejure.org/1994,15551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.08.1994 - 20 U 87/94 (https://dejure.org/1994,15551)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. August 1994 - 20 U 87/94 (https://dejure.org/1994,15551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AUB 88 § 1 III; AUB 88 § 1 IV
    Bandscheibenvorfall beim Anheben eines Postsacks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 774
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 22.02.2019 - 4 U 536/19

    Voraussetzungen eines Unfallereignisses im Sinne der privaten Unfallversicherung

    Der Bandscheibenvorfall stellt jedenfalls keine Verrenkung eines Gelenks dar, weil es sich nicht um eine anomale Entfernung von Gelenkflächen voneinander handelt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31. August 1994 - 20 U 87/94 -, Rn. 26, juris).

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der versicherungsrechtlichen Literatur, wonach Bandscheibenschäden allein deshalb nicht unter § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 fallen, da sie histologisch nicht zu den in § 1 Ziff. IV Nr. 2 UB 2005 aufgeführten Geweben zählen (Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 5 U 412/99 -, Rn. 19, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18. Dezember 1998 - 10 U 1477/97 -, Rn. 27, juris; OLG Hamm, Urteile vom 26. November 1997 - 20 U 177/97 -, Rn. 6, juris; vom 31. August 1994 - 20 U 87/94 -, Rn. 26, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Juli 1995 - 5 U 33/95 -, juris [Kurztext]; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Mai 1994 - 12 U 33/94 -, juris [Kurztext]; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, AUB 2010 Ziff. 1 Rn. 12 [S. 2826]; offen gelassen von OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 7 U 102/10 -, Rn. 15, juris).

  • OLG Jena, 22.02.2019 - 4 U 536/16

    Belastung beim Auftreten des Fußes auf einen Spaten ist keine Einwirkung von

    Der Bandscheibenvorfall stellt jedenfalls keine Verrenkung eines Gelenks dar, weil es sich nicht um eine anomale Entfernung von Gelenkflächen voneinander handelt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31. August 1994 - 20 U 87/94 -, Rn. 26, juris).
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